Cpoyright beim RRZE | 01.07.2007
Barrierefreiheit
Das Regionale Rechenzentrum der Uni-Erlangen (RRZE) hat diese Checkliste und einige weitere Dokumente zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte veröffentlicht. Die Dokumente sind gut und übersichtlich strukturiert.
Diese Checkliste dient zur Einhaltung von Standards und gesetzlichen Regeln in Bezug auf Benutzbarkeit und Barrierefreiheit. Wo Barrierefreiheit gefordert wird sollte sie bei allen Beschaffungen ausgefüllt werden. Die an dieser Stelle veröffentlichte Checklist, wie die übrigen Dokumente können beim Regionalen Rechenzentrum der Uni Erlangen heruntergeladen werden.
Auftraggeber die laut BITV zu Barrierefreiheit verpfichtet sind oder einen barrierefreien Internetauftritt wünschen, stehen vor der Frage, wie können wir eine geeignete Agentur, einen Freiberufler oder ein Team von Freelancern herausfiltern, die auch über genügten Fachkompetenz verfügen.
Ein objektive Einschätzung ist bereits erfolgt wenn der Anbieter in folgenden Verzeichnissen zu finden ist:
Die Frage die sich zwangsläufig stellt, wie können Anbieter beurteilt werden die über keinen "Biene Award" verfügen oder nicht in den genannten Verzeichnissen zu finden sind. Aussichtsreiche Newscomer stehen vor noch größeren Problemen weil Sie über keine große Auswahl an aussagekräftigen Referenzen verfügen. Mit der vorliegenden Checkliste können Auftraggeber bereits im Vorfeld den Kenntnisstand der Agentur in Hinblick auf Barrierefreiheit abklopfen.
Auf jedenfall sollte beachtet werden das diese Vorgaben nicht die Notwendigkeit eines Lasten- und Pflichtenheftes erstetzen können. Die Checkliste dient vielmehr dazu noch vor Vertragsvergabe eine Vorauswahl der geeigneten Agentur zu erleichtern. Die Anforderungen an Funktionalität und Inhalt sollten expliziet in einem eigenen "Auftragsdokument" erfasst werden. Im Zweifelsfall kann die erbrachte Leistung überprüft werden und gegenbenanfalls Nachbesserung verlangt werden.
Die folgenden Vorgaben wurden auf der Grundlage der BITV („Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“) erstellt und basieren auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte WCAG 1.0 („Web Content Accessibility Guidelines 1.0“) des W3C („World Wide Web Consortium“).
<h1>
bis <h6>
benutzt.<td>
für Datenzellen
und <th>
für Überschriften verwendet.<fieldset>
gruppiert und damit in schlüssige Blöcke eingeteilt.<legend>
- Elements.<label>
eine logische Verknüpfung
hergestellt.Regionales RechenZentrum Erlangen, Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte, http://www.vorlagen.uni-erlangen.de/regeln/checkliste.shtml (01.08.2007)
(vom 10.09.2007) Welche Vorgehensweise beim Layout eignet sich für die Gestaltung von zugänglichen Websites am besten? Jede Layout-Variante bietet Vor- und Nachteile. Wenn Sie eine zugängliche Website erstellen wollen oder müssen, sollte bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt werden, mit welchem Layout der Entwurf umgesetzt werden kann.
(vom: 30.07.2007) Mit einer Barrierefreien Webseite können Sie
die Reichweite Ihres Webangebot steigern! Barrierefreies Internet (Fachbegriff:
Accessibility) bezeichnet Internet-Angebote,
die von allen unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen
Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können.
» über Accessibility.
(vom: 15.07.2007) Sprungmarken bilden ein nützliches Element in Dokumenten und unterstützen vor allem bei komplexen Dokumenten die schnelle Navigation und Zielfindung. Die dargestellten Empfehlungen dienen der Orientierung und dokumentierten einen Schritt in Richtung Usability und Barrierefreiheit zu gehen.
Der Branchenverband der europäischen
Online-Vermarkter ließ ca. 7000 Menschen befragen. Insgesamt zehn
europäische Länder nahmen an der Studie des European
Interactive Advertising Association (EIAA) teil.
» zur Studie des EIAA